Wie lange dürfen personenbezogene Daten gespeichert werden?
Die DSGVO legt keine feste Zeitspanne für die Speicherung fest. Stattdessen muss die Dauer anhand des Verwendungszwecks und der gesetzlichen Anforderungen bewertet werden. Die personenbezogene Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, wie sie für den ursprünglichen Zweck benötigt werden. Das heißt für Sie als Verlader: Spätestens 6 Monate nach der Verladung Viel entscheidender ist aber die Regelung, das die Daten automatisch gelöscht werden müssen. Ein Archivsystem für nicht aufbewahrungspflichtige Unterlagen verstößt sowohl gegen die Grundsätze der Datenschutz-Grundverordnung Artikel 5, als auch gegen das Gebot des Datenschutzes durch Technikgestaltung, Artikel 25 der DSGVO. "Privacy by Design" ist hier zu nennen und diese Anforderung ist genau das Gegenteil, was Ihre Firmen IT erfüllen muss, nämlich Daten automatisch löschen.
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