Ladungssicherung richtig dokumentieren

Was in den Nachweis gehört – und warum

Die Angaben für jeden Nachweis, Prüfpunkte für sieben Fahrzeugaufbauten und Fotos, die im Ernstfall etwas wert sind.


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Warum dokumentieren?

Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich – nach § 22 StVO gegenüber dem Staat, nach § 412 HGB gegenüber dem Frachtführer. Diese Verantwortung lässt sich nicht per Unterschrift auf den Fahrer abwälzen.

Eine bestimmte Form der Dokumentation schreibt kein Gesetz vor. Der Nachweis ist Ihr Beweismittel: Kommt es zu einer Kontrolle, einem Unfall oder einem Schaden, müssen Sie belegen können, dass die Ladung Ihr Gelände korrekt gesichert verlassen hat. Ein Häkchen auf Papier beweist dabei wenig – entscheidend ist, was festgehalten wurde und ob es sich später eindeutig zuordnen lässt.

Kurz gesagt: Gut dokumentiert ist, was ein Dritter ohne Rückfrage nachvollziehen kann – wer hat wann, wo, was auf welches Fahrzeug geladen und wie gesichert.

Mehr zu Pflichten und Haftung: Ladungssicherung – Pflichten des Verladers

Diese Angaben gehören in jeden Nachweis


AngabeWarum sie in den Nachweis gehört
Datum und UhrzeitBelegt den Zustand bei Abfahrt. Was unterwegs mit der Ladung passiert, lässt sich so klar abgrenzen.
Ladestelle (Adresse)Ordnet den Nachweis eindeutig der Verladung zu und belegt, wer Verlader war. Mit Zeitstempel ist das im Streitfall der Beleg, dass die Ladung hier und zu diesem Zeitpunkt korrekt gesichert das Gelände verlassen hat.
Verlader und verantwortliche PersonVerantwortlich ist der Anordnungsbefugte. Ohne Namen lässt sich nicht zeigen, dass die Aufgabe wirksam delegiert und kontrolliert wurde – sonst bleibt die Verantwortung bei der Geschäftsleitung (§ 130 OWiG).
Kennzeichen Zugmaschine und AnhängerVerknüpft den Nachweis mit dem Fahrzeug. Bei Sattelzügen wechseln Auflieger oft – deshalb beide Kennzeichen.
Frachtführer und FahrerZeigt, wer die Ladung übernommen hat. Wichtig für die Übergabe und für Rückfragen.
Ladegut: Art, Anzahl, GewichtDas Gewicht bestimmt die nötigen Zurrkräfte. Ohne Gewichtsangabe ist nicht nachvollziehbar, ob die Sicherung ausreichte.
Sicherungsmethode und HilfsmittelFormschluss, Niederzurren, Anzahl der Gurte, Antirutschmatten, Kantenschutz: belegt, dass die Sicherung geplant und nicht improvisiert war.
FotosGesamtansicht, Details und Kennzeichen. Ein Foto mit Zeitstempel sagt mehr als jedes Häkchen.
Empfänger bzw. LieferscheinnummerVerbindet den Nachweis mit der Sendung – entscheidend bei Reklamation oder Transportschaden.
Unterschriften Verlader und FahrerBestätigen Zustand und Übergabe. Die Fahrerunterschrift entlastet den Verlader nicht, dokumentiert aber, dass der Fahrer die Sicherung gesehen hat.
Mängel und BemerkungenWer festhält, was beanstandet und behoben wurde, zeigt Sorgfalt – auch eine verweigerte Abfahrt gehört hierher.

Prüfpunkte nach Fahrzeugaufbau


Jeder Aufbau hat eigene Schwachstellen. Diese Punkte gehören zusätzlich zur allgemeinen Kontrolle – Ladefläche sauber und trocken, Zurrmittel ohne Schäden, Ladung gegen Verrutschen und Kippen gesichert – in Ihre Checkliste.

Kastenwagen / Transporter

  • Zulässiges Gesamtgewicht: 3,5 t sind schnell erreicht – Gewicht der Ladung festhalten.
  • Zurrösen im Boden halten nur begrenzte Kräfte (Herstellerangabe). Gurte nicht stärker belasten als der Zurrpunkt.
  • Die Trennwand schützt den Fahrer, ersetzt aber keine Ladungssicherung.
  • Schwere Teile unten und mittig, Antirutschmatten unterlegen.

Für die Doku: Foto durch die offenen Hecktüren mit gesicherter Ladung und sichtbaren Gurten.

Leerer Kastenwagen mit geöffneten Hecktüren

Pritsche (Transporter)

  • Bordwände geschlossen, alle Verschlüsse verriegelt.
  • Stirnwand bzw. Ladegitter intakt, Ladung formschlüssig davor.
  • Zurrhaken unter den Bordwänden nutzen – nicht an der Bordwand selbst zurren.
  • Kleinteile mit Netz oder Plane gegen Herabfallen und Wegwehen sichern.
  • Ragt Ladung mehr als 1 m nach hinten hinaus: Kennzeichnung nach § 22 StVO.

Für die Doku: Seitenansicht mit geschlossenen Bordwänden und Abdeckung.

Transporter mit Pritschenaufbau und Ladegitter

Rungen-Pritsche (Sattelauflieger)

  • Rungen vollständig gesteckt und gegen Herausheben gesichert.
  • Stirnwand belastbar, Ladung bündig davor oder mit Sperrbalken.
  • Anzahl der Gurte nach Gewicht und Reibbeiwert, Vorspannkraft (STF) beachten.
  • Kantenschutz an allen Ladungskanten.
  • Rungen sichern zur Seite, nicht nach vorn – Langgut gegen Verschieben in Fahrtrichtung sichern.

Für die Doku: Seitenansicht über die ganze Länge plus Detailfoto von Ratsche und Kantenschutz.

Sattelzug mit Rungen-Pritsche

Planen-LKW / Curtainsider

  • Die Plane allein ist kein Ladungssicherungsmittel. Nur ein zertifizierter Aufbau (EN 12642 Code XL) darf als Teil der Sicherung zählen.
  • Einsteckbretter in allen Feldern vollständig und unbeschädigt.
  • Mittelrungen gesteckt und verriegelt.
  • Formschluss nach vorn zur Stirnwand, Lücken füllen.
  • Plane geschlossen, alle Planenspanner gespannt.

Für die Doku: Foto bei offener Plane mit gesicherter Ladung – danach geschlossen. Bei Code XL das Zertifikat fotografieren.

Planen-LKW mit geöffnetem Heck und Einsteckbrettern

Koffer

  • Zurrschienen intakt, Fittings eingerastet.
  • Sperrbalken in den Schienen gegen Verschieben nach hinten.
  • Die Türen sind kein Sicherungsmittel und dürfen nicht durch die Ladung belastet werden.
  • Zwischenräume mit Stausäcken oder Leerpaletten füllen.
  • Boden sauber und trocken – das erhöht die Reibung.

Für die Doku: Foto von hinten ins Fahrzeug mit sichtbaren Sperrbalken, vor dem Schließen der Türen.

Koffer-LKW von hinten mit Zurrschienen

Container / Wechselbrücke

  • Twistlocks an allen vier Ecken verriegelt.
  • Ladung im Container an den Laschpunkten gesichert, Gewicht gleichmäßig verteilt.
  • Türen nicht durch die Ladung belastet.
  • Zulässiges Gesamtgewicht laut Containertür (MAX. GROSS) eingehalten.
  • CSC-Plakette vorhanden und gültig.

Für die Doku: Containernummer und Plombennummer festhalten, Foto der Verriegelung.

LKW mit 20-Fuß-Container

Anhänger / Maschinentransporter

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers und Anhängelast des Zugfahrzeugs einhalten.
  • Schwerpunkt leicht vor der Achse – die Stützlast muss positiv sein und darf das Maximum nicht überschreiten.
  • Zurrbügel des Anhängers nutzen, nicht die Bordwände.
  • Maschinen: Feststellbremse angezogen, über die Anschlagpunkte der Maschine zurren.
  • Rampe hochgeklappt und verriegelt.

Für die Doku: Foto mit verriegelter Rampe und sichtbarer Zurrung, Kennzeichen des Anhängers.

Tandem-Anhänger mit Auffahrrampe

Fotos, die im Ernstfall etwas wert sind

Ein Foto ist nur dann ein Beweis, wenn es eindeutig dieser Verladung zugeordnet werden kann. Vier Aufnahmen reichen in den meisten Fällen:

  1. Gesamtansicht von hinten – Ladung, Sicherung und Kennzeichen auf einem Bild.
  2. Seitenansicht – zeigt Verteilung und Niederzurrung über die ganze Länge.
  3. Details – Ratsche, Kantenschutz, Antirutschmatte, Sperrbalken.
  4. Fahrzeug geschlossen – Plane zu, Türen zu, Bordwände verriegelt.
Wichtig: Nur Fotos, die bei der Verladung aufgenommen wurden, haben Beweiswert. Bilder aus der Galerie oder von einer früheren Tour lassen sich nicht zuordnen – und machen den ganzen Nachweis angreifbar.

Wie lange aufbewahren?

Der Nachweis enthält personenbezogene Daten: Namen, Unterschriften, Kennzeichen. Nach der DSGVO dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck nötig sind (Art. 5 DSGVO), und müssen danach gelöscht werden. Ein Aktenordner, der nie ausgemistet wird, erfüllt das nicht. Legen Sie eine Frist fest – und sorgen Sie dafür, dass danach automatisch gelöscht wird.

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Häufige Fragen zur Dokumentation


Eine bestimmte Form schreibt kein Gesetz vor. Pflicht ist die beförderungssichere Verladung (§ 22 StVO, § 412 HGB). Die Dokumentation ist Ihr Beweis, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind – bei Kontrolle, Unfall oder Schaden.

Nein. Der Verlader kann seine Verantwortung nicht per Unterschrift auf den Fahrer übertragen. Die Unterschrift dokumentiert, dass der Fahrer die Sicherung gesehen hat – sie ersetzt aber nicht die Kontrolle durch den Verlader.

In den meisten Fällen reichen vier: Gesamtansicht von hinten mit Kennzeichen, Seitenansicht, Details der Sicherung (Ratsche, Kantenschutz, Sperrbalken) und das geschlossene Fahrzeug. Wichtig ist, dass die Fotos bei der Verladung aufgenommen wurden.

Der Nachweis enthält personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kennzeichen. Er darf nur so lange gespeichert werden, wie er für den Zweck nötig ist (Art. 5 DSGVO). Legen Sie eine Frist fest und löschen Sie danach automatisch.