Die Angaben für jeden Nachweis, Prüfpunkte für sieben Fahrzeugaufbauten und Fotos, die im Ernstfall etwas wert sind.
Der Verlader ist für die beförderungssichere Verladung verantwortlich – nach § 22 StVO gegenüber dem Staat, nach § 412 HGB gegenüber dem Frachtführer. Diese Verantwortung lässt sich nicht per Unterschrift auf den Fahrer abwälzen.
Eine bestimmte Form der Dokumentation schreibt kein Gesetz vor. Der Nachweis ist Ihr Beweismittel: Kommt es zu einer Kontrolle, einem Unfall oder einem Schaden, müssen Sie belegen können, dass die Ladung Ihr Gelände korrekt gesichert verlassen hat. Ein Häkchen auf Papier beweist dabei wenig – entscheidend ist, was festgehalten wurde und ob es sich später eindeutig zuordnen lässt.
Mehr zu Pflichten und Haftung: Ladungssicherung – Pflichten des Verladers
| Angabe | Warum sie in den Nachweis gehört |
|---|---|
| Datum und Uhrzeit | Belegt den Zustand bei Abfahrt. Was unterwegs mit der Ladung passiert, lässt sich so klar abgrenzen. |
| Ladestelle (Adresse) | Ordnet den Nachweis eindeutig der Verladung zu und belegt, wer Verlader war. Mit Zeitstempel ist das im Streitfall der Beleg, dass die Ladung hier und zu diesem Zeitpunkt korrekt gesichert das Gelände verlassen hat. |
| Verlader und verantwortliche Person | Verantwortlich ist der Anordnungsbefugte. Ohne Namen lässt sich nicht zeigen, dass die Aufgabe wirksam delegiert und kontrolliert wurde – sonst bleibt die Verantwortung bei der Geschäftsleitung (§ 130 OWiG). |
| Kennzeichen Zugmaschine und Anhänger | Verknüpft den Nachweis mit dem Fahrzeug. Bei Sattelzügen wechseln Auflieger oft – deshalb beide Kennzeichen. |
| Frachtführer und Fahrer | Zeigt, wer die Ladung übernommen hat. Wichtig für die Übergabe und für Rückfragen. |
| Ladegut: Art, Anzahl, Gewicht | Das Gewicht bestimmt die nötigen Zurrkräfte. Ohne Gewichtsangabe ist nicht nachvollziehbar, ob die Sicherung ausreichte. |
| Sicherungsmethode und Hilfsmittel | Formschluss, Niederzurren, Anzahl der Gurte, Antirutschmatten, Kantenschutz: belegt, dass die Sicherung geplant und nicht improvisiert war. |
| Fotos | Gesamtansicht, Details und Kennzeichen. Ein Foto mit Zeitstempel sagt mehr als jedes Häkchen. |
| Empfänger bzw. Lieferscheinnummer | Verbindet den Nachweis mit der Sendung – entscheidend bei Reklamation oder Transportschaden. |
| Unterschriften Verlader und Fahrer | Bestätigen Zustand und Übergabe. Die Fahrerunterschrift entlastet den Verlader nicht, dokumentiert aber, dass der Fahrer die Sicherung gesehen hat. |
| Mängel und Bemerkungen | Wer festhält, was beanstandet und behoben wurde, zeigt Sorgfalt – auch eine verweigerte Abfahrt gehört hierher. |
Jeder Aufbau hat eigene Schwachstellen. Diese Punkte gehören zusätzlich zur allgemeinen Kontrolle – Ladefläche sauber und trocken, Zurrmittel ohne Schäden, Ladung gegen Verrutschen und Kippen gesichert – in Ihre Checkliste.
Für die Doku: Foto durch die offenen Hecktüren mit gesicherter Ladung und sichtbaren Gurten.
Für die Doku: Seitenansicht mit geschlossenen Bordwänden und Abdeckung.
Für die Doku: Seitenansicht über die ganze Länge plus Detailfoto von Ratsche und Kantenschutz.
Für die Doku: Foto bei offener Plane mit gesicherter Ladung – danach geschlossen. Bei Code XL das Zertifikat fotografieren.
Für die Doku: Foto von hinten ins Fahrzeug mit sichtbaren Sperrbalken, vor dem Schließen der Türen.
Für die Doku: Containernummer und Plombennummer festhalten, Foto der Verriegelung.
Für die Doku: Foto mit verriegelter Rampe und sichtbarer Zurrung, Kennzeichen des Anhängers.
Ein Foto ist nur dann ein Beweis, wenn es eindeutig dieser Verladung zugeordnet werden kann. Vier Aufnahmen reichen in den meisten Fällen:
Der Nachweis enthält personenbezogene Daten: Namen, Unterschriften, Kennzeichen. Nach der DSGVO dürfen sie nur so lange gespeichert werden, wie sie für den Zweck nötig sind (Art. 5 DSGVO), und müssen danach gelöscht werden. Ein Aktenordner, der nie ausgemistet wird, erfüllt das nicht. Legen Sie eine Frist fest – und sorgen Sie dafür, dass danach automatisch gelöscht wird.
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Eine bestimmte Form schreibt kein Gesetz vor. Pflicht ist die beförderungssichere Verladung (§ 22 StVO, § 412 HGB). Die Dokumentation ist Ihr Beweis, dass Sie dieser Pflicht nachgekommen sind – bei Kontrolle, Unfall oder Schaden.
Nein. Der Verlader kann seine Verantwortung nicht per Unterschrift auf den Fahrer übertragen. Die Unterschrift dokumentiert, dass der Fahrer die Sicherung gesehen hat – sie ersetzt aber nicht die Kontrolle durch den Verlader.
In den meisten Fällen reichen vier: Gesamtansicht von hinten mit Kennzeichen, Seitenansicht, Details der Sicherung (Ratsche, Kantenschutz, Sperrbalken) und das geschlossene Fahrzeug. Wichtig ist, dass die Fotos bei der Verladung aufgenommen wurden.
Der Nachweis enthält personenbezogene Daten wie Namen, Unterschriften und Kennzeichen. Er darf nur so lange gespeichert werden, wie er für den Zweck nötig ist (Art. 5 DSGVO). Legen Sie eine Frist fest und löschen Sie danach automatisch.